“Germania” Iversheim
- Urschrift -

§ 1
Der Verein führt den Namen “Junggesellenverein Germania Iversheim”, rat seinen Sitz in Bad Münstereifel-Iversheim und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins “Junggesellenverein Germania Iversheim 1885 e.V.”.

§ 2
Der Verein sieht seine Aufgabe in der Aufrechterhaltung und Pflege von überlieferten Bräuchen. Er beteiligt sich zusätzlich an dörflichen Festen und leistet so seinen kulturellen Beitrag im Rahmen der Dorfgemeinschaft.

§ 3
Der Verein erstrebt keinen wirtschaftlichen Gewinn. Er ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und den entsprechenden Bestimmungen und Verordnungen. Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss von Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr und nicht verheirateten, erwachsenen Männern. Die Einnahmen werden ausschließlich, zur Erhaltung der Bräuche wie z.B. Maibrauch, Schubkarrenrennen etc. sowie für Besuche von gleich gesinnten Vereinen bei den entsprechenden Gelegenheiten verwendet.

§ 4
In den Junggesellenverein “Germania” Iversheim kann jede männliche Person, die ledig und mindestens 16 Jahre alt ist, eintreten. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsarbeit nach Kräften zu fördern. Die Mitgliedschaft erlischt durch Heirat, Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Über den Ausschluss entscheidet die ordentliche Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, Über dessen Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 5
Den Vorstand bilden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und vier Beisitzer. Der Vorstand wird auf der ordentlichen Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein Vertretungsberechtigt.

§ 6
Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Aushang am schwarzen Brett seitens des Vorstandes eingeladen wird. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Wunsch der Hälfte der Mitglieder statt. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliedersammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Alle Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet.

§ 7
Bei Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an die Pfarrgemeinde St. Laurentius Iversheim, die es ausschließlich und unmittelbar zur Jugendförderung in Iversheim zu verwenden hat. Es darf jedoch erst fünf Jahre nach der Eintragung der Auflösung in das Vereinsregister verwendet werden, wenn nicht innerhalb dieses Zeitraumes ein neuer gemeinnütziger Junggesellenverein, mit der gleicher Zielsetzung wie der Jetzige, in Iversheim gegründet wird, der das Eigentum für die in § 3 erwähnten Aufgaben verwenden möchte.

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